Rückmeldung

  • Rückmeldefristen: 1. bis 30. Juni und 1. bis 31. Dezember
  • Der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2026 verlängert sich ausnahmsweise bis zum 31. Januar 2026.
  • Studierende, die das Studium an der HAW Kiel fortsetzen möchten, melden sich durch die Zahlung des Semesterbeitrages und des Verwaltungskostenbeitrags (vorbehaltlich gesetzlicher Regelung gültig ab Rückmeldung zum Sommersemester 2026) innerhalb der Rückmeldefrist zum Weiterstudium für das folgende Semester zurück.
  • Wichtig: Für die fristgerechte Rückmeldung müssen die Beiträge spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen sein. Beachten Sie bitte gegebenenfalls die Feiertage.
  • Die Höhe der einzelnen Beiträge können Sie dem Studienservice im "Casy" und der dort zum Download zur Verfügung gestellten Gebühreninformation entnehmen. Alternativ finden Sie weitere Informationen unter Beiträge und Gebühren.
  • Bitte überweisen Sie die Beiträge auf die in der Gebühreninformation angegebene Bankverbindung. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des genannten Verwendungszwecks und Kontoinhabers.

Bitte denken Sie daran, dass die Überweisungsdauer aus dem Ausland bis zu einer Woche betragen kann und gegebenenfalls Überweisungsgebühren abgezogen werden.

Haben Sie die für die Rückmeldung erforderlichen Beiträge nicht innerhalb der Rückmeldefrist überwiesen, werden Sie zum Ende des noch laufenden Semesters exmatrikuliert. Ferner werden Ihre Zugangsdaten für das EDV-Netz der HAW Kiel bei nicht fristgerechter Rückmeldung inaktiv gesetzt.

Über die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung erhalten Sie nach dem Rückmeldezeitraum einen Exmatrikulationsbescheid im Studienservice im "Casy". Eine gesonderte Übersendung auf dem Postweg erfolgt nicht!

Eine nachträgliche Rückmeldung ist nur möglich, wenn die für die Rückmeldung erforderlichen Beiträge innerhalb der Widerspruchsfrist des Exmatrikulationsbescheides auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen sind. Erfolgt dies nicht fristgerecht, ist die Exmatrikulation bestandskräftig.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie ordnungsgemäß rückgemeldet sind, indem Sie prüfen, ob im Studienportal "Casy" eine aktuelle Studienbescheinigung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Des Weiteren überprüfen Sie bitte unbedingt, ob Ihre aktuelle Adresse im System hinterlegt ist. Eventuelle Änderungen sind von Ihnen über das "Casy" vorzunehmen (Mitteilungspflicht gemäß § 18 der Einschreibordnung der HAW Kiel).

Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich für jedes Semester Ihre Studienbescheinigung und ggf. Nachweis nach § 9 BAföG selbst herunterladen und, falls erforderlich, ausdrucken. Eine Anleitung hierfür finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Sollten Sie für das kommende Semester den Beitrag überwiesen haben und beenden Ihr Studium vor oder zu Beginn des rückgemeldeten Semesters, dann können Sie Ihren Beitrag gegebenenfalls vollständig oder teilweise zurückerstattet bekommen. Hierzu benötigen Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Für die Rückerstattung des gezahlten Semesterbeitrags wenden Sie sich bitte direkt an: 

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385
24118 Kiel
Tel.: 0431 8816-240
kasse(at)studentenwerk.sh

und 

AStA der HAW Kiel
Moorblöcken 1a
24149 Kiel
Tel.: 0431 210-4920
semesterticket(at)asta.haw-kiel.de
Webseite

 

Für die Rückerstattung des gezahlten Verwaltungskostenbeitrags wenden Sie sich bitte direkt an:

studierendensekretariat(at)haw-kiel.de