Stipendiat*in werden!

Was ist das Deutschlandstipendium (DStip)?

Das Deutschlandstipendium ist ein deutschlandweites Stipendienprogramm für begabte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.

An der HAW Kiel erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen für die Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Semestern eine Unterstützung von monatlich 300€.

Mehr Informationen können auf den Seiten des Deutschlandstipendiums eingesehen werden.

Bewerbungen

Wer kann sich bewerben?

Grundsätzlich kann sich bewerben, wer zu Beginn des Förderzeitraums innerhalb der Regelstudienzeit an der HAW Kiel studiert oder beabsichtigt, das Studium an der HAW Kiel aufzunehmen. 

  • An der HAW Kiel zum Beginn der Förderperiode immatrikulierte Studierende mit herausragenden Leistungen
  • Studienbewerber*innen, die sich zum Förderzeitraum für ein Bachelor- oder Masterstudium an der HAW Kiel einschreiben werden
  • Studierende, die zum Förderzeitraum einen Wechsel an die HAW Kiel vornehmen möchten 
  • Studienbewerber*innen und Personen, die an die HAW Kiel wechseln, müssen sich bis zum Ende der Einschreibungsfrist eingeschrieben haben. 

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Studierende der HAW Kiel erfüllen?

  • Soweit die Personen umittelbar vor der Aufnahme des Studiums an der HAW Kiel stehen oder sie noch kein Semester an der HAW Kiel absolviert haben, eine Note in der Hochschulzugangsberechtigung von besser als 2,0.   
  • ACHTUNG: Die Einschreibung von Studienbewerber*innen an der HAW Kiel muss in der vorgegebenen Einschreibungsfrist im August eines Jahres erfolgen! 
  • Alle anderen Studierenden müssen mindestens die Hälfte der ECTS je absolviertes Semester erbracht haben, die in dem jeweiligen Curriculum des Studiengangs vorgesehen sind.
  • Bewerber*innen dürfen die Regelstudienzeit ihres Studiengangs bei Beginn des Förderzeitraumes nicht überschritten haben.
  • Bei Bachelorstudierenden
    sind die im Studium erbrachten Noten maßgeblich. Berücksichtigt werden Bewerbungen von Studierenden, die zu den besten 20 % des jeweiligen Studiengangs gehören.
  • Bei Bachelorabsolventinnen – und -absolventen,
    die in den Masterstudiengang wechseln und Masterstudierende ist die Note des für den Master qualifizierenden Abschlusses gem. § 49 Abs. 4 HSG maßgeblich. Die Studierenden müssen zudem nachweisen, dass sie zu den besten 20 % der jeweiligen Kohorte zählen.

Bewerbende, die bereits an der HAW Kiel studieren, müssen keinen Nachweis erbringen, dass sie zu den besten 20% des jeweiligen Studiengangs zählen.

Wie und wo kann man sich bewerben?

Bewerbungen können ausschließlich über das Online-Portal eingereicht werden.
Dort ist ebenfalls die geltende Bewerbungsfrist angegeben. 

 

 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Sämtliche Unterlagen müssen in digitaler Form im Portal hochgeladen werden und werden im Laufe des Bewerbungsprozesses abgefragt.


-  An der HAW Kiel immatrikulierte Studierende:

-  Studienbewerber*innen (Erststudium):

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • ACHTUNG: Die Einschreibung muss innerhalb der vorgegebenen Frist im August eines Jahres erfolgen!


-  Bewerber*innen, die bisher an anderen Hochschulen studiert haben:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (ggf. Bachelor-Zeugnis, wenn Sie sich auf einen Masterstudiengang bewerben) 
  • Nachweis über die Platzierung innerhalb des vorherigen Studiengangs, aus dem hervorgeht, dass der erreichte Notenschnitt zu den besten 20% des Jahrgangs gehört
  • ACHTUNG: Die Einschreibung muss innerhalb der vorgegebenen Frist im August eines Jahres erfolgen!

- Sonstige Nachweise zu besonderem Engagement, besonderen Erfolgen oder besonderen Umständen zur Verbesserung des Punktwertes. Die erforderlichen Nachweise werden im Bewerbungsprozess aufgeführt und abgefragt.

- Bewerber*innen mit Zeugnissen/Urkunden von ausländischen Hochschulen oder Schulen:

       Ergänzend zu den o.g. geforderten Unterlagen gilt:

  • Maßgeblich ist ausschließlich die durch uniassist für das deutsche Notensystem umgerechnete Note, dies erfolgt mit der Bewerbung um einen Studienplatz. Die umgerechnete Note muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass die Umrechnung zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. 
  • Für Master-Studierende: Der Nachweis der Platzierung im Jahrgang muss in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. 

Alle Bewerber*innen müssen außerdem die Erklärung zur Bewerbung des Deutschlandstipendiums einreichen.

Auswahlkriterien

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Grundsätzlich können nur Personen ein Stipendium erhalten, die zu Beginn des Förderzeitraums an der HAW immatrikuliert sind und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie sich entweder rechtzeitig rückmelden oder einschreiben (Einschreibungszeitraum i.d.R. im August jeden Jahres)!

Herausragende Leistungen im Studium und der damit verbundene Notendurchschnitt bilden die Basis für eine erfolgreiche Bewerbung. Berücksichtigt und in die Bewertung mit einbezogen werden aber auch das Engagement an der HAW Kiel und gesellschaftliches Engagement abseits der Hochschule, persönliche Leistungen sowie besondere Lebensumstände. Die Auswahlkriterien nach §3 (2)b der Richtlinie zum Deutschlandstipendium der HAW Kiel sind wie folgt:  

  1. Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise aus den letzten zwei Jahren, eine vorangegangene Berufstätigkeit, Praktika oder Freiwilligendienste von einer Dauer von mindestens sechs Monaten (Glaubhaftmachung insbesondere durch Zeugnisse oder Urkunde)
  2. Aktuelles und mindestens seit einem Jahr bestehendes außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, regelmäßiges gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen, (Glaubhaftmachung durch schriftliche Bestätigung der Organisation)
  3. Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft, insbesondere Studierende erster Generation, oder ein Migrationshintergrund.

Für die Erfüllung der genannten Kriterien samt der Erbringung der dafür notwendigen Nachweise können jeweils 0,1 Punkte, damit insgesamt maximal 0,3 Punkte von der Durchschnittsnote abgezogen werden.

Weitere Informationen

Wo bekomme ich weitere Informationen?