Klimagerechtes Planen und Bauen

Master

Abschluss: Master of Engineering (M. Eng.)
Dauer des Studiums: 3 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfrist für das erste Semester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Deine Zukunft mit einem Studium Klimagerechtes Planen und Bauen

Der Studiengang qualifiziert Absolvent*innen für ein ökologisch verantwortungsvolles und ressourceneffizientes Planen und Bauen. Er vermittelt die wissenschaftlichen Grundlagen, um den klimabedingten Transformationsprozessen im Bauwesen kompetent zu begegnen und innovative Lösungen in den Bereichen Infrastruktur‑, Wasser-, Hoch- und Ingenieurbau sowie Geotechnik in leitender Funktion voranzutreiben.
Durch seine interdisziplinäre Ausrichtung fördert der Studiengang ein tiefes Verständnis komplexer Zusammenhänge im nachhaltigen Bauen und in der zukunftssicheren Infrastrukturplanung. Die kritische Analyse etablierter Verfahren und die Entwicklung integraler, wissenschaftlich fundierter Lösungsansätze stehen dabei im Mittelpunkt. Praxisnahe Projektarbeiten sichern einen hohen Anwendungsbezug und bereiten Absolvent*innen optimal auf verantwortungsvolle Tätigkeiten in Ingenieur‑ und Planungsbüros, Bauunternehmen, Behörden, der Energie‑ und Wasserwirtschaft, der Industrie sowie in Forschung und Hochschullehre vor.

Gute Gründe, Klimagerechtes Planen und Bauen an der HAW Kiel zu studieren

  • Starker Praxisbezug
  • Modernste Labore
  • Enge Zusammenarbeit mit Praxispartner*innen
  • Forschung und Innovation
  • Hervorragende Berufsperspektiven
  • Beitrag zum Klimaschutz

 

Curriculum

1. Fachsemester

  • Gebäudeenergiekonzepte & Energiegeotechnik
  • Geotechnical Engineering & Numerical Modelling1
  • Ökologische Verantwortung & Zukunftsstrategien
  • Umwelt- und Planungsrecht
  • 2 Wahlmodule aus dem Wahlmodulkatalog2

2. Fachsemester

  • Rainwater Management1
  • Zukunftssichere Infrastruktur
  • Bau- und Projektmanagement
  • Vertiefendes Projektmodul
  • 2 Wahlmodule aus dem Wahlmodulkatalog2

3. Fachsemester

  • Thesis
  • Kolloquium

1 Pflicht- und Wahlmodule in englischer Sprache.

2 Wahlmodulkatalog (1. und 2. Semester):
Integrated Coastal Zone Management1, Spannbetonbau, Verkehrs- verlagerung, Nahmobilität und Radverkehr, Vertiefte Baustatik & Dynamik, Bauwerksdiagnostik – Etablierte und innovative Methoden, Brückenbau, Klimagerechtes Bauen im Konstruktiven Ingenieurbau und Offshore Geotechnics & Climate Change1

Bewerbung

  • erstes berufsqualifizierendes Studium mit mindestens der Note 2,7 im Bereich „Bauingenieurwesen“
  • umfasst das vorausgegangene Studium weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, aber
    mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte sind die fehlenden Kompetenzen nachzuholen. In
    der Regel soll ein Gesamtumfang von mindestens 300 ECTS-Leistungspunkte erreicht
    werden. Nachzuweisende Kompetenzen sowie der spätestens mögliche Zeitpunkt für
    deren Nachweis werden den Studierenden nach Einschreibung durch den Prüfungsaus-schuss bei Studienbeginn als Auflage schriftlich mitgeteilt
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.  Anerkannte Nachweise finden Sie in §7 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klimagerechtes Planen und Bauen

 

Anmerkung:

Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei der Bewerbung nachzuweisen. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag  eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus gebildete vorläufige Durchschnittsnote sowie die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte für den jeweiligen Studiengang ergibt. 

Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der Hochschule.

Informationen und Fristen bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie unter www.haw-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.

Bewerbungen für das erste Fachsemester:  

  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Bewerbungen für höhere Fachsemester:

Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

  • November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Informationen über Bewerbungsfristen und –verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.haw-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der HAW Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages gem. § 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO. Es gilt das Eingangsdatum in der HAW Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.

Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):

  1. Nachweis über o.g. Hochschulstudium (Bachelorzeugnis, Leistungsübersicht mit ausgewiesener Bachelornote, etc.) oder wenn der erste Hochschulabschluss noch nicht abgeschlossen ist: Nachweis, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind mit einer ausgewiesenen vorläufigen Durchschnittsnote. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier.
  2. Nachweis über o.g. Englischkenntnisse
  3. Erste Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, etc.)
  4. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  5. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
  6. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
  7. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
  8. sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse  für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)

Online-Bewerbung im o.g. Zeitraum möglich

Bewerben an der HAW Kiel - so geht's

Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird.

Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.

Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.

Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft, das Semesterticket sowie für den Verwaltungskostenbeitrag erhoben.

Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.

Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen

Weitere Informationen

Kontakt

Postanschrift:

HAW Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel

Tel.: 0431/210-1338

Email: studieninformation(at)haw-kiel.de

Büro:

HAW
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 3
24149 Kiel

Öffnungszeiten:

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