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Was passiert eigentlich mit dem Semesterbeitrag?

von Campusredaktion

Alle Semester wieder ist er fällig – der Semesterbeitrag. Mittlerweile beträgt er 302,20 Euro. Um das Studium an der FH Kiel fortsetzen zu können, müssen die circa 7.500 Studierenden diesen Solidarbeitrag fristgerecht im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni oder 1. bis 31. Dezember überweisen. Die Studierenden helfen und unterstützen sich mit diesem Beitrag gegenseitig. Obwohl viele Studierende wissen, wie der Semesterbeitrag sich zusammensetzt, haben doch die wenigsten eine Ahnung, wo das Geld genau hinfließt.

Der Beitrag geht in vier „Töpfe“: Das Studentenwerk Schleswig-Holstein erhält 79 Euro, die Studierendenschaft 12,50 Euro, das Deutschland-Semesterticket kostet 208,80 Euro und das Kulturticket wird mit 1,90 Euro finanziert. Für Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft in Osterrönfeld sowie die Studierenden der Online-Studiengänge entfallen die 208,80 Euro für das Deutschland-Semesterticket.

208,80 Euro für das Deutschland-Semesterticket

Die Studierenden können durch das Deutschland-Semesterticket den Regionalverkehr in ganzen Land nutzen. Es wird bundesweit einheitlich mit einem Rabatt von 40 Prozent auf den regulären Preis des Deutschlandtickets ausgegeben. Das Ticket gilt für die 2. Klasse ohne eine zeitliche Begrenzung das ganze Semester zu jeder Tageszeit. Auch auf der Schwentine-Fähre gilt das Ticket. Fernverkehr und -busse deckt es nicht ab. Das gilt auch für bestimmte Regionalexpress-Züge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden.

12,50 Euro für die Studierendenschaft

Die Studierendenschaft, die 12,50 Euro pro Semester erhält, besteht aus allen immatrikulierten Studierenden der FH. Das Geld wird von dem Studierendenparlament (StuPa), dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und den Fachschaftsvertretungen verwendet. Das zentrale Organ, das in allen Angelegenheiten der Studierenden entscheidet, ist das StuPa. Der AStA übernimmt die Geschäftsführung und vertritt die Studierenden nach Außen. Die Fachschaftsvertretungen kümmern sich um die fachlichen Belange der ihrem Fachbereich angehörigen Studierenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, erhalten die Fachschaftsvertretungen Geldmittel.

Die 12,50 Euro finanzieren nicht nur die Verpflegung der Sitzungen des StuPa, sondern stellen auch eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro bereit, die die StuPa-Mitglieder pro Sitzung erhalten. Zur Einordnung: Im Jahr 2024 hielt das StuPa 26 Sitzungen ab. Außerdem fließen die 12,50 Euro in die gesamte Infrastruktur des AStA, indem er unter anderem Grillevents, Homepage, Rechner, BAföG-Beratung und Referent*innen des AStA bezahlt. Steuerfrei auf ehrenamtlicher Basis erhalten die Referent*innen monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 165 Euro. Es gibt insgesamt zwölf Referate mit einem oder zwei Referent*innen. Beispielsweise besteht ein Referat für Soziales, das sich für die sozialen Bedürfnisse der Studierenden einsetzt. Auch finanziert der AStA durch diesen Beitrag die wöchentliche kostenlose Rechtsberatung für Studierende, die ein Anwalt in den Räumen des AStA anbietet. Der Hochschulsport wird ebenfalls durch diesen Beitrag vergütet.

79 Euro für das Studentenwerk

Das Studentenwerk SH ist nach eigenen Angaben „im Auftrag des Landes und als Partner der Hochschulen für die Aufgabenfelder Hochschulgastronomie, Ausbildungsförderung, Wohnen, psychosoziale Beratung, internationale Studierende, Kinderbetreuung und Kultur verantwortlich.“ Finanziert werden diese Leistungen zu 56 Prozent aus den Umsatzerlösen, die in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen und Kindertagesstätten entstehen. Weitere 27 Prozent kommen von Zuschüssen des Landes und der Kommunen. Die restlichen 17 Prozent steuern die Studierenden durch den Semesterbeitrag bei.

Konkret bedeutet dies, dass das Studentenwerk den Studierenden beispielsweise bezahlbare und hochschulnahe Wohnmöglichkeiten in Form von Wohnheimen sowie täglich ein preiswertes Essen anbietet. Die Mitarbeiter*innen des Amts für Ausbildungsförderung sind außerdem Ansprechpartner*innen für die Studierenden, bei allen Belangen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dazu kommen noch eine Vielzahl von weiteren Beratungsmöglichkeiten, die das Studentenwerk zur Verfügung stellt: Die Sozialberatung und psychologische Beratung helfen Studierenden bei Fragen zur Studienfinanzierung, Versicherungen oder Prüfungsängsten. Dazu kommen bestimmte Anlaufstellen für Studierende mit Kind sowie Behinderung oder chronischer Erkrankung. Auch die Kindertagesstätten an den Hochschulen werden vom Studentenwerk unterhalten.

Die Abteilung Kommunikation und Kultur des Studentenwerk SH veranstaltet ein kulturelles Programm, indem es verschiedene Kurse und Workshops anbietet sowie zum Beispiel Theateraufführungen oder Poetry Slams organisiert. In der Abteilung ist außerdem die Öffentlichkeitsarbeit des Studentenwerks organisiert. Zur Unterstützung seines Kerngeschäfts hat das Studentenwerk SH im Jahr 1994 die Tochtergesellschaft „Hochschulservice & Seeburg GmbH (HSG)“ gegründet. Als Dienstleister übernimmt sie die Reinigung und Spüldienste in den Mensen, Wohnheimen und Kitas, die Schließdienste, Umzüge, Vertretungen von Hausmeistern sowie die Begleitung von Veranstaltungen.

1,90 Euro für das Kulturticket

Seit der Einführung des Kulturtickets können Studierende der FH Kiel drei Tage vor einer Vorstellung des Theater Kiels kostenlose Tickets erhalten. Das Angebot gilt für alle Veranstaltungen – ausgenommen sind Fremd- und Sonderveranstaltungen. Der Beitrag ist eine solidarische Abgabe, die alle Studierenden leisten, um das Angebot für die gesamte Kieler Studierendenschaft zu ermöglichen. Das Geld fließt in einen Fond, aus dem die Kultur-Nutzung der Kieler Studierendenschaft finanziert wird. Solange Geld vorhanden ist, können Studierende der Hochschule nach Herzenslust beispielsweise Vorführungen im Opernhaus am Rathaus oder im Schauspielhaus in der Holtenauer Straße besuchen.

 

 

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