Blick auf einen Tisch mit einem gelben Post-it, auf den eine Frau gerade das Wort BAföG geschrieben hat. Ihre Hände Hände rahmen den Zettel ein.© DSW / J.E. Euler
An den BAföG-Antrag sollte am besten direkt nach der Immatrikulation gedacht werden.

BAföG erklärt: Alles was du über die Studienfinanzierung wissen musst

von Anna-Lene Genz

Mit dem Einstieg ins Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Damit kommen nicht selten zahlreiche Fragen auf, auch bezüglich der Studienfinanzierung. Hier kann finanzielle Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, helfen. Doch rund um das Thema gibt es viele Unsicherheiten. Der folgende Beitrag gibt Auskunft und zeigt auf, was man rund um das Thema wissen muss: von Anspruch bis Zusage. 

Was ist BAföG und wie hilft es bei der Studienfinanzierung?

Das BAföG folgt der Grundidee, Studierenden eine Förderung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bieten. Damit sollen Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel oder Studienmaterial abgedeckt werden. In Schleswig-Holstein wird dieses Geld vom Studentenwerk verwaltet und ausgezahlt. Die Förderung stellt dabei eine Kombination aus reinem Zuschuss und einem zinsfreiem Darlehen dar. Das bedeutet, dass das Darlehen nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlungssumme bleibt jedoch auf maximal 10.010€ gedeckelt, unabhängig davon, wie viel Förderung tatsächlich bezogen wurde.

Je nachdem, wie hoch der individuelle Förderbeitrag ist, fällt der zurückzuzahlende Anteil größer oder kleiner aus. Wie hoch genau der individuelle Förderbeitrag angesetzt wird, ist vom Einkommen der Eltern des/der Antragsstellenden abhängig. Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich das elternunabhängige BAföG. Es kann beispielsweise ausgezahlt werden, wenn der/die Antragsstellende vor dem Studium mehrere Jahre gearbeitet oder eine Ausbildung abgeschlossen und sich danach mindestens drei Jahre selbst finanziert hat, älter als 30 Jahre alt ist oder wenn die Einkommenssituation der Eltern nicht festgestellt werden kann. In diesen Fällen zählt nur das eigene Einkommen und Vermögen.

Wer erhält BAföG? Anspruchsvoraussetzungen 

Neben Schüler*innen können natürlich auch Studierende BAföG beantragen. Diese müssen an einer deutschen Universität, Fachhochschule oder einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert und sich maximal im 45. Lebensjahr befinden. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, sodass Antragstellende noch nach dem 45. Lebensjahr BAföG beziehen können. Dazu gehören beispielsweise die Betreuung eigener Kinder, der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung. 

Nach Antragsstellung wird die Förderfähigkeit der/des Antragstellenden überprüft. Die Entscheidung ist von der finanziellen Bedürftigkeit der/des Antragsstellenden abhängig. Diese hängt vom eigenen Vermögen, aber auch der finanziellen Situation der Eltern oder einer/eines Ehepartner*in ab und wird individuell berechnet.

Wie hoch ist BAföG?

Die Höhe des BAföG setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem Grundbedarf für Lebenshaltungskosten, einem Wohnzuschlag (welcher unterscheidet, ob man noch bei den Eltern wohnt, oder nicht), sowie gegebenenfalls Zuschlägen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Studierende mit eigenen Kindern oder in besonderen Lebenssituationen können außerdem Kinderbetreuungszuschläge oder weitere Zusatzleistungen erhalten. Der reguläre Höchstsatz liegt derzeit bei 992€ Euro im Monat für BAföG-Beziehende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.

Wer BAföG bezieht, kann sein/ihr monatliches Budget aufbessern, indem man neben dem Studium arbeiten geht. Jährlich dürfen bis zu 6672€ Brutto dazuverdient werden, ohne dass sich an dem bezogenen BAföG-Satz etwas ändert. Das sind pro Monat 556€, also genau so viel, wie die Verdienstgrenze für einen Minijob hoch ist.

Wie und wo beantragt man BAföG?

Der BAföG-Antrag kann bequem digital unter www.bafög-digital.de ausgefüllt werden und ersetzt damit einen postalischen Antrag. Anschließend wird die angegebenen Daten direkt an das Studentenwerk Schleswig-Holstein übermittelt, welches diese dann prüft. Neben dem Hauptantrag müssen auch Anlagen für beispielsweise das Einkommen der Eltern etc. ausgefüllt werden.

Fristen und Besonderheiten

Am besten wird das BAföG direkt nach der Immatrikulation an einer Hochschule beantragt, da die Bearbeitungszeit des Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gut zu wissen ist dabei, dass auch eine rückwirkende Förderung, bis zum Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wurde, möglich ist. Es gibt außerdem einige Sonderregelungen: Für ein Studium im Ausland kann Auslands-BAföG beantragt werden, welches, je nach Land, oft sogar höhere Fördersätze umfasst. Bei einem Wechsel des Studiengangs ist es wichtig, einen triftigen Grund nachweisen zu können, damit der Anspruch auf eine Förderung nicht verfällt. In bestimmten Fällen kann eine Förderungsverlängerung beantragt werden, etwa wenn der/die BAföG-Beziehende aufgrund von Krankheit, familiären Gründen oder besonderem Engagement mehr Zeit im Studium benötigt.

Wie viele Studierende beziehen BAföG?

Im Wintersemester 2024/25 waren deutschlandweit ca. 2,9 Millionen Menschen an einer Hochschule immatrikuliert. Laut statistischem Bundesamt bezogen im Jahr 2025 ca. 480.000 Studierende BAföG. Das stellt nur ca. 16,5 Prozent aller Studierenden dar. Damit ist BAföG zwar weiterhin eine zentrale Förderung, aber keineswegs für die Mehrheit der Studierenden erreichbar. Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Voraussetzungen und Fristen genau zu kennen, denn wer keine Förderung erhält, läuft Gefahr, das Studium nahezu allein zu finanzieren.

Tipps und hilfreiche Anlaufstellen

Beim BAföG-Antrag gehören unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen. Vor allem falsche Angaben zum Einkommen oder Vermögen sowie fehlende Nachweise können die Bearbeitung erheblich verlängern. Deshalb lohnt es sich, den Antrag möglichst vollständig einzureichen und alle Unterlagen vorab zu prüfen. Bewährt hat es sich außerdem, Kopien aller eingereichten Dokumente aufzubewahren, falls Rückfragen entstehen. Für eine erste Orientierung kann ein BAföG-Rechner genutzt werden, um abzuschätzen, wie hoch die eigene Förderung ausfallen könnte. Sollten trotzdem noch Unsicherheiten bestehen, helfen die BAföG-Beratungsstellen des Studentenwerks Schleswig-Holstein, die gemeinsame BAföG- und Sozialberatung der CAU zu Kiel sowie der HAW Kiel oder der AStA bei individuellen Fragen weiter. Alle wichtige Informationen sind über die offizielle BAföG-Webseite und über BAföG-Digital zu erreichen. Diese Angebote helfen, typische Fehler von Anfang an zu vermeiden und den Antrag möglichst reibungslos auf den Weg zu bringen.

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