Systemakkreditierung der HAW Kiel
Unsere Hochschule ist seit 2013 systemakkreditiert und durchläuft nun zum dritten Mal das Verfahren der Systemakkreditierung. Die rechtliche Verfahrensgrundlage ist die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (§§ 17-18 sowie § 20).
Erstsystemakkreditierung:
27.11.2013 - 30.09.2020 (Begutachtet durch: AQ Austria, Akkreditiert durch: AQ Austria)
In der Stichprobe waren folgende Studiengänge: Ba Betriebswirtschaftslehre, Ma Soziale Arbeit, Ba Offshore Anlagentechnik
Reakkreditierungen:
01.10.2020 - 30.09.2028 (Begutachtet durch: AQ Austria, Akkreditiert durch: Akkreditierungsrat)
In der Stichprobe waren folgende Studiengänge: Ba Betriebswirtschaftslehre, Ma Information Engineering
Prozess gestartet (2026):
01.10.2028 – 30.09.2036 (Akkreditierungsverfahren initiiert, Begutachtung durch: ZEvA)
Gesetzlicher Auftrag und Bedeutung der Systemakkreditierung
Gemäß § 5 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (HSG) sind Hochschulen verpflichtet, ein systematisches Qualitätsmanagement zu betreiben und die Qualität von Studium und Lehre kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem Akkreditierungen, Studierendenfeedback sowie regelmäßige interne und externe Evaluationen.
Bei der Programmakkreditierung werden einzelne Studiengänge extern begutachtet und akkreditiert. Bei der Systemakkreditierung steht hingegen das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem als Ganzes im Mittelpunkt. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung berechtigt die Hochschule, Studiengänge im Rahmen interner Verfahren eigenverantwortlich zu akkreditieren.
Unabhängig davon, ob eine Hochschule ihre Studiengänge im Rahmen der Programmakkreditierung einzeln oder über ein systemakkreditiertes Qualitätsmanagementsystem akkreditiert, bleibt sie für die Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre verantwortlich. Gemäß § 5 HSG Schleswig-Holstein trägt das Präsidium die Gesamtverantwortung für die Qualität der Hochschule und betreibt ein systematisches Qualitätsmanagement für die gesamte Hochschule. Die Systemakkreditierung bestätigt, dass das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem die geltenden Anforderungen erfüllt und geeignet ist, die Qualität von Studium und Lehre systematisch zu sichern und weiterzuentwickeln.
Ziel und Gegenstand der Systemakkreditierung
Ziel und Gegenstand der Systemakkreditierung sind die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit unseres hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems im Bereich Studium und Lehre sowie die Feststellung, ob dieses die Einhaltung der geltenden formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für unsere Studiengänge sicherstellt. Dabei stehen die hochschulweiten Steuerungs- und Qualitätssicherungsprozesse im Mittelpunkt, nicht die (erneute) externe Akkreditierung einzelner Studiengänge.
Mit einer erfolgreichen Systemakkreditierung wird bestätigt, dass das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem geeignet ist, die Qualifikationsziele sowie die Qualitätsziele und Qualitätsstandards der Studiengänge sicherzustellen. Zugleich unterstützt es die kontinuierliche Weiterentwicklung von Studium und Lehre und fördert eine gelebte Qualitätskultur an der Hochschule.
Eine Hochschule erhält damit das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für ihre Studiengänge zu verleihen, die ihr internes Qualitätssicherungssystem erfolgreich durchlaufen haben. Im Rahmen der Systemreakkreditierung ist zudem nachzuweisen, dass grundsätzlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben.
Der Verfahrensablauf (2026-2028)
Am aktuellen Reakkreditierungsverfahren sind drei zentrale Akteure beteiligt: Die Hochschule verantwortet ihr Qualitätsmanagementsystem, stellt einen Selbstbericht und Dokumentationen für die Stichproben zur Verfügung und stellt die für den Akkreditierungsantrag erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammen. Die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) wurde von der Hochschule mit der Begutachtung beauftragt. Sie prüft die formalen Kriterien, koordiniert die Begutachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien durch das Gutachtergremium und erstellt den Akkreditierungsbericht, der aus Prüfbericht und Gutachten besteht. Das Gutachtergremium wird von der ZEvA zusammengestellt und setzt sich aus zwei Wissenschaftsvertreter*innen sowie jeweils einer Vertretung der Berufspraxis und der Studierenden zusammen. Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung. Grundlage seiner Entscheidung sind die Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien und der fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie die dafür vorgelegten Verfahrensunterlagen.
Der Verfahrenszeitplan

Was bedeutet die Systemreakkreditierung für unsere Hochschule?
Sie bietet Gelegenheit, die Umsetzung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems zu betrachten und dessen Weiterentwicklung nachvollziehbar darzustellen. Die Erfahrungen von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden sind dabei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studium und Lehre.
Ablauf der Ersten Begehung am 09. und 10. Juni 2027 (online)
Ziele: Kennenlernen der Hochschule: Ziele, Strukturen, Menschen, Verständnis und erste Einschätzung des QM-Systems, Vervollständigung des Bildes aus dem Selbstbericht.
Geplant sind ein Gespräch mit der Hochschulleitung (09.06.) sowie am 10.06.2027 Gespräche mit den Verantwortlichen für das zentrale Qualitätsmanagement der Hochschule (Vertreter*innen der Abteilung Hochschulentwicklung), der Studierendenvertretung der Hochschule (Perspektive der Studierenden auf das QM-System und die Systemakkreditierung) sowie mit Verantwortlichen für das dezentrale Qualitätsmanagement der Hochschule (z.B. Dekane und Prodekane/Beauftragte für Studium und Lehre, Geschäftsführungen).
Im Anschluss erhalten wir ein Zwischenfeedback der Expert*innen und nach der ersten Begehung erfolgt auch die Stichprobenauswahl.
Ablauf der zweiten Begehung (in Präsenz Anfang 2028)
Die zweite Begehung wird voraussichtlich 1,5 bis 2 Tage dauern und vermutlich Anfang 2028 stattfinden. Zwischen den beiden Begehungen haben wir Zeit, die Stichprobendokumentation zusammenzustellen und dem Gutachtergremium zur Verfügung zu stellen. Diese umfasst Beispiele, die die Funktionsweise des QM-Systems konkretisieren und dessen Wirksamkeit belegen.
Zusammensetzung der Stichproben:
Programmstichprobe: Mindestens ein „normaler“ Studiengang ohne besonderes Profil
Reglementierungsstichprobe: BA Kindheitspädagogik oder Soziale Arbeit
Kriterienstichprobe: mind. eine formale und eine fachlich-inhaltliche Stichprobe
Gespräche werden mit einem weiteren Kreis interner Statusgruppen geführt:
- Auftaktgespräch mit der Hochschulleitung und zentrales QM (Detailfragen zum Steuerungs- und QM-System der Hochschule, Entwicklungen seit der ersten Begehung, Stichprobendokumentation)
- Gespräch mit den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagement von Studium und Lehre dezentral (Dekane, Prodekan, Beauftragte für Lehre, Studium und
- Prüfungen…)(Komponenten des QM-Systems und ihr Zusammenwirken, Erläuterung
- der Regelkreisläufe, Zusammenhang von zentraler und dezentraler Steuerung)
- Gespräch mit der Studierendenvertretung und ggf. Alumni insbesondere aus den
- Stichproben (Wirkung des QM-Systems)
- Gespräch mit den Programmverantwortlichen und Lehrenden zu den Stichproben
- Gespräch mit Beauftragten für Gleichstellung und Diversität sowie Mitarbeitern*innen der Verwaltung (Studierendenservice, Abteilung für studentische Angelegenheiten, Prüfungsämter, International Office, Zentrum für Lernen und Lehrentwicklung, …)
- Abschließendes Gespräch mit der Hochschulleitung und den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagement (zentral/dezentral)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen:
Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz Schleswig-Holstein, Studienakkreditierungsverordnung Schleswig-Holstein
Stiftung Akkreditierungsrat: Informationen zur Systemakkreditierung.