Battery Technologies

Master

Studiengang in Planung. Start ab Wintersemester 2026/27. Bewerbung ab Mai 2026 möglich.

Abschluss: Master of Engineering (M. Eng.)
Dauer des Studiums: 3 Semester
Unterrichtssprache: Englisch
Immatrikulation: jeweils zum Sommer- und Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfristen für alle Fachsemester: November bis 15.01. d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Deine Zukunft mit einem Battery Technologies-Studium

Mit diesem Masterstudiengang erlangen Sie fundiertes Wissen hinsichtlich der chemischen, physikalischen und ingenieurtechnischen Funktionsweise von Batteriezellen und -systemen. Die Entwicklung und Herstellung von Batterien ist zu einer strategischen Notwendigkeit für die EU geworden, dafür wurde dieser Studiengang entwickelt. Sie beschäftigen sich mit modernen Fertigungsprozessen sowie Automatisierungstechnik in der Batterieproduktion. Des Weiteren werden sie befähigt sein, das Betriebsverhalten von Batteriesystemen unter Anwendung diagnostischer und KI-gestützter Verfahren zu analysieren und zu bewerten. Sie kennen die Anforderungen an die Integration von Batteriespeichern in Energienetze ebenso wie ökologische Aspekte eines nachhaltigen Recyclings und der Kreislaufwirtschaft. Dieses Fachwissen erlangen sie nicht allein an der HAW Kiel, sondern gemeinsam mit der technischen Fakultät der Christian Albrechts Universität in Kiel und mit dem Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie (ISIT) in Itzehoe. Das Fraunhofer ISIT stellt mit seiner hochmodernen Laborinfrastruktur die praktische Umsetzung der von der CAU vermittelten Lehrinhalte in Form von Laborübungen zur Verfügung.

 

Gute Gründe, Battery Technologies an der HAW Kiel zu studieren

Der Masterstudiengang "Battery Technologies" qualifiziert Absolvent*innen zur selbstständigen, wissenschaftlich fundierten und verantwortungsvollen Berufsausübung im Bereich der Batterietechnologien entlang des gesamten Lebenszyklus elektrochemischer Energiespeicher. Ob Sie eine Tätigkeit in der Forschung, Wissenschaft oder in der Fertigung einer Zellproduktion in verantwortungsvoller Position, z. B. im Qualitätsmanagement anstreben, alles ist mit diesem Abschluss möglich. Mit diesem Masterabschluss sind sie im öffentlichen Dienst für die höhere Laufbahn qualifiziert.

Curriculum

1. / 2. Fachsemester
(im Wintersemester durchgeführt)

  • Introduction to Electro-Chemo-Mechanics
  • Embedded Systems
  • Electrical Grids and Battery Storage
  • Either Battery Manufacturing or Elective Module 11
  • Applied Electrochemistry for Batteries
  • Master Project - Battery Technologies2

1. / 2. Fachsemester
(im Sommersemester durchgeführt)

  • Complex Automation Systems
  • Battery Management and Battery Diagnostics
  • Battery Recycling
  • Either Battery Manufacturing or Elective Module 21
  • Machine Learning for Production
  • Master Project - Battery Technologies2

3. Fachsemester

  • Master Thesis - Battery Technologies
  • Colloquium - Battery Technologies

Der Masterstudiengang Batterietechnologien wird in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie ISIT in Itzehoe durchgeführt.

1 Das Modul „Battery Manufacturing“ wird jedes Semester als Pflichtmodul angeboten. Wenn Studierende das Modul „Battery Manufacturing“ im Wintersemester belegen, müssen sie im folgenden Sommersemester das Wahlmodul 2 besuchen. Wenn Studierende im Wintersemester das Wahlmodul 1 wählen, müssen sie im folgenden Sommersemester das Pflichtmodul „Battery Manufacturing“ belegen.

2 Das Modul „Master Project - Battery Technologies“ kann in jedem Semester begonnen werden und wird über zwei aufeinanderfolgende Semester durchgeführt. So können die Studierenden ihr individuelles Projekt in jedem Semester beginnen und innerhalb der Regelstudienzeit abschließen.

Bewerbung

  • Zugang zum Masterstudiengang Battery Technologies erhält, wer einen Bachelorabschluss in folgenden Fachrichtungen erworben hat: Elektrotechnik, Mechatronik oder Wirtschaftsingenieurwesen – Elektrotechnik mit einer Abschlussnote von mindestens 2,99 (deutsche Notenskala).
  • Zugang erhält auch, wer einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studium mit einer Abschlussnote von mindestens 2,99 erworben hat. Fachlich eng verwandte Studiengänge sind solche, die mindestens 120 ECTS-Punkte in den grundlegenden Kernkompetenzen Mathematik, Physik, Regelungstechnik, Elektronik, Informatik, Digitaltechnik, Projektmanagement, Werkstoffe und hardwarenahe Programmierung (z.B. in Mikrocontrollertechnik, Softwareentwicklung für die Ingenieurswissenschaften I, Cyberphysical Systems, Automatisierungstechnik, Rechnergestütze Werkzeuge o.ä.) umfassen.
  • Umfasst das vorausgegangene Studium weniger als 210, aber mindestens 180 LP sind die fehlenden Kompetenzen nachzuholen. Dies gilt nicht für die zuvor genannten Fachkompetenzen. In der Regel soll ein Gesamtumfang von 300 LP erreicht werden. Nachzuweisende Kompetenzen sowie der spätest mögliche Zeitpunkt für deren Nachweis werden den Bewerberinnen und Bewerbern durch den Prüfungsausschuss bei Studienbeginn als Auflage mitgeteilt.
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.  Anerkannte Nachweise finden Sie in §7 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Battery Technologies.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerhalb des Bologna-Raums (Mitglieder der European Higher Education Area) erworbenen Bachelorabschluss benötigen zusätzlich folgenden Qualifikationsnachweis:

  • GRE mit einem Mindestperzentil von 64 % im Abschnitt „Quantitative Reasoning” des Tests.

Anmerkung:
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei der Bewerbung nachzuweisen. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag  eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus gebildete vorläufige Durchschnittsnote sowie die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte für den jeweiligen Studiengang ergibt. 

Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der Hochschule.

Bewerbungen für das erste Fachsemester:  

  • November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Bewerbungen für höhere Fachsemester:

Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.

  • November bis 15.01. d.J. (Sommersemester)
  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie unter www.haw-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der HAW Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der HAW Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.

Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):

  1. Nachweis über o.g. Hochschulstudium (Bachelorzeugnis, Leistungsübersicht mit ausgewiesener Bachelornote, etc.) oder wenn der erste Hochschulabschluss noch nicht abgeschlossen ist: Nachweis, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind mit einer ausgewiesenen vorläufigen Durchschnittsnote. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier.
  2. Nachweis über o.g. Englischkenntnisse
  3. Erste Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, etc.)
  4. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  5. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
  6. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
  7. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
  8. bei erworbenen Bachelorabschluss außerhalb des Bologna-Raums GRE (Mindestperzentil von 64% in "Quantitative Reasoning"

Online-Bewerbung im o.g. Zeitraum möglich

Bewerben an der HAW Kiel - so geht's

Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird.

Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.

Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft, das Semesterticket sowie für den Verwaltungskostenbeitrag erhoben.

Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.

Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen

Kontakt

Postanschrift:

HAW Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel

Tel.: 0431/210-1338

Email: studieninformation(at)haw-kiel.de

Büro:

HAW
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 3
24149 Kiel

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