Der Weg an die richtige Hochschule ist lang und will gut geplant sein will. Dabei geht es nicht nur um die Frage was und wo studiert werden soll, sondern für viele auch, wie man das Studium finanziert. Damit die Frage nach der Finanzierung Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringeren Einkommen nicht im Vornherein davon abhält, ihren Traum vom Studium zu verfolgen, gibt es die Studienstarthilfe. Das Programm unterstützt Studienanfänger mit 1.000 Euro.
Beantragen kann die Studienstarthilfe wer unter 25 Jahre alt ist, aufgrund geringen Einkommens bestimmte Sozialleistungen - etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag - bezieht und sich zum ersten Mal an einer Hochschule in Deutschland für ein Vollzeitstudium immatrikuliert hat. Entsprechend ist der Antrag auf die Studienstarthilfe erst nach der erfolgreichen Bewerbung und Einschreibung möglich.
Beachten sollten Interessierte, die aufgrund ihrer Situation Aussicht auf die Studienstarthilfe haben, dass für den Antrag eine Bund ID zwingende Voraussetzung ist. Zudem gibt es eine Frist, denn der Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt das Semester im März, muss der Antrag bis Ende April gestellt worden sein.
Die einmalig gezahlten 1.000 Euro sind ein Geschenk, das nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antrag wird über die Website BAföG Digital gestellt. Allerdings haben Studienstarthilfe und BAföG nichts miteinander zu tun: Die Studienstarthilfe muss unabhängig von BAföG beantragt werden und wird auch nicht auf das BAföG angerechnet.
Auf der Website studentenwerk.sh/de/studienstarthilfe hat das Studentenwerk Schleswig-Holstein alle wichtigen Informationen zum Programm sowie Fragen und Antworten gesammelt.


