Sich das Studium durch BAföG finanzieren zu lassen: Das wünschen sich viele Studierende. Schließlich ist es schlau, die staatliche Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen und zur anderen Hälfte aus geschenktem Geld besteht, zu nutzen. Trotzdem erhalten nicht alle Studierende BAföG. Warum das so ist, wer überhaupt BAföG beantragen kann und welche Fehler ihr unbedingt vermeiden solltet, hat die Campusredaktion zusammengetragen.
Grundsätzlich ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz für Menschen gedacht, die noch keinen Hochschulabschluss haben, wenig eigenes Vermögen haben und deren Eltern nicht ausreichend verdienen, um die Ausbildung ihres Kindes zu finanzieren. Die ersten Fragen, die ihr bedenken solltet, bevor ihr einen BAföG-Antrag stellt, lauten:
Habe ich bereits einen Abschluss an einer Hochschule erlangt?
Durch BAföG gefördert wird nur, wer noch keinen Abschluss oder nur einen Bachelor abgelegt hat. Außerdem gilt das BAföG nur für den ersten Bachelor, nicht für einen zweiten. Wollt ihr nach dem ersten Bachelor regulär einen Master anschließen, ist das mit BAföG möglich.
Studiere ich Vollzeit oder Teilzeit?
Wer Teilzeit studiert, wird kein BAföG erhalten. Ihr müsst in Vollzeit immatrikuliert sein, um finanziell gefördert zu werden.
Wie alt bin ich?
Grundsätzlich gilt: Wer BAföG erhalten möchte, darf bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Doch es gibt Ausnahmen, wie bei Absolvent*innen des zweiten Bildungsweges oder bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden.
Habt ihr diese Fragen geklärt, solltet ihr die folgenden Fehler vermeiden:
Fehler 1: Keinen BAföG-Antrag stellen
Das Geld, das ihr durch BAföG bekommt, ist zur einen Hälfte ein Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloser Studienkredit. Nur den Kredit müsst ihr zurückzahlen, und das erst fünf Jahre nach Ende eures Studiums. Außerdem ist der Rückzahlungsbetrag gedeckelt und beträgt maximal 10.010,- €. Stellt ihr also einen Antrag, hat das für euch keinerlei Nachteile! Derzeit liegt der Förderungshöchstsatz pro Monat bei maximal 992 € Euro. Das bedeutet für viele: Mehr Geld und somit mehr Zeit für ein erfolgreiches Studium. Schiebt den Antrag auch nicht auf, wenn ihr noch keine neue Studienbescheinigung für ein Semester habt: Ihr könnt das Formular nachreichen. Das geht übrigens alles digital.
Fehler 2: Fristen verpassen
Ihr könnt euch nicht rückwirkend fördern lassen. Daher solltet ihr dringend die Fristen beachten, wann ihr euren Antrag einreichen solltet. Der frühestmögliche Beginn der Förderung ist der Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wenn das Studium also im September beginnt, ihr euren Antrag aber erst im Oktober sendet, habt ihr die erste Förderungssumme verschenkt. Dies gilt auch für Folgeanträge, die ihr stellen müsst, wenn ein Förderungszeitraum abgelaufen ist. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ende eures aktuellen Bewilligungszeitraums weitgehend vollständig vorliegen. Stellt eure Anträge also spätestens Ende Januar, wenn ihr im Sommersemester studieren wollt, und spätestens Ende Juni, wenn ihr im Wintersemester studieren wollt.
Wichtig: Um die Fristen zu wahren, muss der Antrag noch nicht vollständig sein. Nachweise und andere Angaben können immer nachgereicht werden. Aber: Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, ist es wichtig, den Antrag im Wesentlichen vollständig einzureichen. Bei der Antragstellung über BAföG Digital erhaltet ihr hierzu Hinweise, und auf der Homepage des Studentenwerks SH findet ihr weitere Hilfe: Es bietet Checklisten für den Erstantrag, aber auch für die Weiterförderung.
Fehler 3: Falsche Angaben machen
Fehler bei der Antragstellung können passieren, füllt ihr aber etwas nicht oder gar falsch aus, verzögert das eure Bearbeitungszeit unnötig. Außerdem solltet ihr unbedingt wahrheitsgemäß antworten. Das BAföG-Amt darf eure Angaben mit dem Finanzamt abgleichen. Macht ihr also falsche Angaben, kann sogar ein Bußgeldverfahren auf euch zukommen. Gebt also an:
- Was verdient ihr neben dem Studium? (Freibetrag 6.672 Euro / Jahr)
- Wie viel Vermögen habt ihr? (Eigener Freibetrag: 15.000 Euro; für Auszubildende ab 30 Jahre sind es sogar 45.000 Euro)
- Wie viel verdienen eure Eltern? (Sie sind unterhaltspflichtig, bis ihr eure Erstausbildung abgeschlossen habt.)
- Was machen eure Geschwister?
- Seid ihr verheiratet? (Denn auch das Gehalt eures/r Ehegatten/in zählt in der Bedarfsberechnung.)
Überschreitet ihr bestimmte Freibeträge, wird das auf euer BAföG angerechnet. Vergesst bitte nicht euren Namen am Ende des Antrags anzugeben oder den Antrag zu unterschreiben.
Fehler 4: Nachweise fehlen
Zwar könnt ihr fehlende Nachweise nachreichen, doch, wenn möglich, solltet ihr sie gleich mit dem Antrag abgeben. Was sind die wichtigsten Nachweise für euren Antrag, die ihr gesammelt haben solltet, wenn ihr den Antrag einreicht?
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) oder 9 (Folgeantrag auf Ausbildungsförderung) zur Antragstellung
- Gültige Studienbescheinigung nach §9 BAföG
- Formblätter 3 (Einkommenserklärung) getrennt für beide Elternteile
- Einkommensnachweise beider Elternteile aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Nachweise zum Vermögen bzw. Schulden zum Tag der Antragstellung (plus-minus 14 Tage). Dazu zählen z. B. Kontoauszüge, Giro-, Spar- und Bausparguthaben, Wertpapierdepots (inklusive Kryptowährung), Schätzung eigenes Kfz, etc.
- Bei erstmaliger Antragstellung: Mietvertrag oder Meldebescheinigung, sofern ihr nicht mehr zuhause wohnt
Fehler 5: Nichts gesagt
Es kann sein, dass eure Eltern aktuell weniger verdienen als im vorletzten Jahr. Gebt ihr dies nicht an, kann das BAföG-Amt auch nicht darauf reagieren. Im Formblatt sieben könnt ihr dazu einen Aktualisierungsantrag stellen. Außerdem könnt ihr auch elternunabhängiges BAföG erhalten.
Beachtet ihr diese Fehlerquellen, werdet ihr es mit dem BAföG-Antrag viel leichter haben. Außerdem findet ihr wichtige Hinweise auf der Homepage des Studentenwerks SH (FAQ und Checklisten zur Antragstellung). Dort könnt ihr euch auch beraten lassen.
