Einzelanerkennung

Die Einzelanerkennung erfolgt auf Antrag beim Prüfungsamt. Die entsprechenden Formulare sowie weitere Hinweise finden Sie in den FBW-FAQ Prüfungsamt unter der Frage „Wie kann ich an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen anerkennen lassen?“

Bei der Einzelanerkennung müssen Sie versuchen, sich jedes Modul einzeln für die im Ausland erworbenen Studienleistungen anrechnen zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen.

Sie müssen sich also mit einer möglichst genauen Beschreibung der im Ausland belegten Kurse an die jeweiligen Modulverantwortlichen wenden.

Ob dieser die im Ausland erbrachte Leistung für das Modul anerkennt, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Ist der Inhalt der im Ausland erbrachten Leistung vergleichbar mit dem Modul?
  • Entspricht der Leistungsumfang den ECTS-Punkten des Moduls? (Der Nachweis hierfür kann ggf. mit Hilfe der jeweils zuständigen Auslandsbeauftragten eingeholt werden)

Die Einzelanerkennung ist für Sie mit mehr Aufwand und Unsicherheit verbunden, als die Pauschalanerkennung. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie sich um eine Pauschalanerkennung bemühen.