Studienangebot Staatliche Anerkennung
Allgemeines
Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses wird das Studium beendet und der erste berufsqualifizierende Abschluss für die Soziale Arbeit bzw. für die Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) erworben.
Den Berufsschutz sowie die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höhere tarifliche Vergütungsansprüche erhält man jedoch häufig erst mit der Staatlichen Anerkennung.
Diese kann im Anschluss an den Bachelorabschluss im Rahmen eines freiwilligen Weiterbildungsangebots der HAW Kiel und einer (in der Regel) einjährigen Berufseingangsphase in anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.
Ziel des Weiterbildungsangebots ist es, die im Studium vermittelten Kenntnisse in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) exemplarisch anzuwenden sowie die eigenen Fachkenntnisse zu vertiefen.
Im Rahmen eines vertieften Theorie-Praxis-Verhältnisses und zur Entwicklung einer beruflichen Identität kommt dem Weiterbildungsangebot daher eine zentrale Funktion zu.
Zulassungsvoraussetzungen, Modalitäten sowie Informationen zu den theoriegeleiteten Anteilen des Weiterbildungsangebots entnehmen Sie bitte dem SobAG zur Staatlichen Anerkennung und drm aktuellen Veranstaltungsübersicht.
Beim berufsbegleitenden und onlinegestützten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA Online) ist es möglich, die Staatliche Anerkennung über ein in den Studienablauf integriertes Modul zu erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie im SobAG zur Staatlichen Anerkennung sowie im Modulhandbuch.
Rechtsgrundlagen
- seit dem 2. August 2024 in Kraft: Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG SH)
- Erlass zur Staatlichen Anerkennung
- Landesverordnung - aktuelle Fassung