Studienangebot Staatliche Anerkennung
Allgemeines
Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses wird das Studium beendet und der erste berufsqualifizierende Abschluss für die Soziale Arbeit bzw. für die Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) erworben.
Den Berufsschutz sowie die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höhere tarifliche Vergütungsansprüche erhält man jedoch häufig erst mit der Staatlichen Anerkennung.
Diese kann im Anschluss an den Bachelorabschluss im Rahmen eines freiwilligen Weiterbildungsangebots der HAW Kiel und einer (in der Regel) einjährigen Berufseingangsphase in anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.
Ziel des Weiterbildungsangebots ist es, die im Studium vermittelten Kenntnisse in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) exemplarisch anzuwenden sowie die eigenen Fachkenntnisse zu vertiefen.
Im Rahmen eines vertieften Theorie-Praxis-Verhältnisses und zur Entwicklung einer beruflichen Identität kommt dem Weiterbildungsangebot daher eine zentrale Funktion zu.
Zulassungsvoraussetzungen, Modalitäten sowie Informationen zu den theoriegeleiteten Anteilen des Weiterbildungsangebots entnehmen Sie bitte dem SobAG zur Staatlichen Anerkennung und der aktuellen Veranstaltungsübersicht.
Beim berufsbegleitenden und onlinegestützten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA Online) ist es möglich, die Staatliche Anerkennung über ein in den Studienablauf integriertes Modul zu erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie im SobAG zur Staatlichen Anerkennung sowie im Modulhandbuch.
Rechtsgrundlagen
- seit dem 2. August 2024 in Kraft: Szialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG SH)
- Erlass zur Staatlichen Anerkennung
- Landesverordnung - aktuelle Fassung
Bewerbung
- Bachelor Abschluss in Soziale Arbeit
oder
- Bachelor Abschluss in Kindheitspädagogik
- grundsätzlich sollten die kompletten Bewerbungsunterlagen 4 Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebotes staatliche Anerkennung im Portal vorliegen.
- Ausnahmen: Aufgrund von technischen Wartungen im Portal ist eine Bewerbung im Oktober und April jeden Jahres nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Hier müssen die Bewerbungen entsprechend im Monat davor im Portal schon vorliegen.
- Beispiel: Sie wollen zum 01.05.2026 beginnen, dann muss die Bewerbung bis spätestens 31.03.2026 im Portal hochgeladen sein
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online Bewerbung):
- Nachweis über den Bachelor Abschluss. Hier ist es möglich aus dem QIS die Leistungsübersicht mit der Position 9990 "Bachelorprüfung" oder das Zeugnis hochzuladen.
- ausgefüllte Zustimmungserklärung
- Weiterbildungsplan
- Ausweisdokument
- ggf. Antrag auf Anerkennung der Erzieher*innen Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit nach dem Studium mit der beglaubigten Kopie des Zeugnisses der Ausbildung oder Tätigkeitsnachweisen/ Arbeitszeugnissen
Wichtig: Sie müssen sich komplett neu registrieren/bewerben!!!
Los geht´s