Prüfungspläne und Termine


Alle Termine im Überblick - HIER


 

  • Prüfungszeitraum Anfang Sommersemester 2026 - März 2026 
    02.03. - 13.03.2026   (Anmeldephase: 01.-14.02.2026 / vorausgesetzte Anmeldung im Januar 2026)
    Hier - Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen
    folgt - Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen und Präsentationen
    folgt - Raumaufstellung der Klausuren 
     

  • Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2026 - Juni/Juli 2026 
    22.06. - 04.07.2026   (Anmeldephase: Anfang SoSe26)
     
  • Prüfungszeitraum Anfang Wintersemester 2026 - September 2026 
    01.09. - 14.09.2026   (Anmeldephase: Anfang SoSe26)

 

Antrag auf Rücktritt einer Prüfung:

Ein Nichtantritt zu einer angemeldeten Prüfung, gilt als nicht bestandener Versuch und kann lediglich mit einem frist- und formgerecht eingereichten 
Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund von Prüfungen (unter HAW intern, Formulare für Studierende)  als Rücktritt gebucht werden.

 

Mündliche Prüfungstermine

Sie finden Ihre Prüfungstermine 7 Werktage vor Prüfungsbeginn auf Ihrem QIS Konto
(siehe "angemeldete Prüfungen" oder unter Aktuelles.)

Informationen


Hier finden Sie: 

-Formulare Prüfungswesen  
-Äquivalenztabellen, Richtlinien, Merkblätter (inkl. Überleitung BASA alt PO6 – BASA neu neu PO8)
-Informationen zum Praktikum
-PVO und StO/PO

Bitte informieren Sie sich ebenfalls immer unter  Aktuelles.


 

Zugelassene Hilfsmittel für Rechtsklausuren (Stand 11.10.24)

Zugelassene Hilfsmittel sind nur im Buchhandel erhältliche Gesetzestexte und ggfs. ein Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion v.a. bei Bedarfsberechnungen im Sozialrecht. In den Gesetzestexten sind Unterstreichungen, Markierungen, Pfeile, Ausrufezeichen und einzelne Wörter zulässig, sofern sie kein System einer Kommentierung erkennen lassen.

Einzelne Paragraphenhinweise, auch solche, die auf ein anderes Gesetz verweisen, dürfen in den Gesetzestext eingetragen werden. Sollte eine Gesetzestextsammlung (z.B. Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit) verwendet werden, dürfen die einzelnen Gesetze sowie einzelne Paragraphen zum einfacheren Auffinden mit Klebestreifen, auch verschiedenfarbig, markiert und mit dem Namen des Gesetzes bzw. einer Abkürzung des Gesetzes und der Nummer eines Paragraphen versehen werden. Die Klebestreifen dürfen auch mit einer Abkürzung bzw. einem Stichwort zum Inhalt eines Paragraphen versehen werden. Zudem darf auf Seitenzahlen innerhalb der Gesetzestextsammlung verwiesen werden. Darüber hinaus gehende Markierungen sind unzulässig.

Gez. Prof. Dr. Mario Nahrwold (Modulverantwortlicher BASA M18, M22)
Gez. Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk (Modulverantwortlicher BAEB M7, BAKI 8.1, 8.2)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei, Prof. Dr. Lars Friege (Modulverantwortliche MAKS M 3)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei (Modulverantwortlicher MALI M7)