Prüfungspläne und Termine


Alle Termine im Überblick - HIER

 

Bitte beachten Sie:

Abmeldung Prüfungsphase Januar 2026 :
Klausuren und mündliche Prüfungen können ohne einen triftigen Grund über Ihr QIS Konto bis zum 28.12.2025 abgemeldet werden
Danach gilt ein Nichtantritt zur angemeldeten Prüfung als nicht bestandener Versuch und kann lediglich mit einem frist- und formgerecht eingereichten
Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund von Prüfungen als Rücktritt gebucht werden.



Prüfungszeitraum Ende Wintersemester 2025/2026
Januar 2026 
07.01. - 20.01.2026   (Anmeldephase: 06.-19.10.2025)

Link folgt - Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen

Link folgt - Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen und Präsentationen

Link folgt - Raumaufstellung der Klausuren 
 


Prüfungszeitraum Anfang Sommersemester 2026
März 2026 
02.03. - 13.03.2026   (Anmeldephase: 06.-19.10.2025)
 

Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2026
Juni/Juli 2026 
22.06. - 04.07.2026   (Anmeldephase: Anfang SoSe26)
 

Prüfungszeitraum Anfang Wintersemester 2026
September 2026 
01.09. - 14.09.2026   (Anmeldephase: Anfang SoSe26)

 

 

Mündliche Prüfungstermine

Sie finden Ihre Prüfungstermine 7 Werktage vor Prüfungsbeginn auf Ihrem QIS Konto
(siehe "angemeldete Prüfungen" oder unter Aktuelles.)

Informationen


Hier finden Sie: 
Formulare Prüfungswesen  und  Richtlinien

Bitte informieren Sie sich ebenfalls immer unter  Aktuelles.


 

Zugelassene Hilfsmittel für Rechtsklausuren (Stand 11.10.24)
 

Zugelassene Hilfsmittel sind nur im Buchhandel erhältliche Gesetzestexte und ggfs. ein Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion v.a. bei Bedarfsberechnungen im Sozialrecht. In den Gesetzestexten sind Unterstreichungen, Markierungen, Pfeile, Ausrufezeichen und einzelne Wörter zulässig, sofern sie kein System einer Kommentierung erkennen lassen.

Einzelne Paragraphenhinweise, auch solche, die auf ein anderes Gesetz verweisen, dürfen in den Gesetzestext eingetragen werden. Sollte eine Gesetzestextsammlung (z.B. Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit) verwendet werden, dürfen die einzelnen Gesetze sowie einzelne Paragraphen zum einfacheren Auffinden mit Klebestreifen, auch verschiedenfarbig, markiert und mit dem Namen des Gesetzes bzw. einer Abkürzung des Gesetzes und der Nummer eines Paragraphen versehen werden. Die Klebestreifen dürfen auch mit einer Abkürzung bzw. einem Stichwort zum Inhalt eines Paragraphen versehen werden. Zudem darf auf Seitenzahlen innerhalb der Gesetzestextsammlung verwiesen werden. Darüber hinaus gehende Markierungen sind unzulässig.

Gez. Prof. Dr. Mario Nahrwold (Modulverantwortlicher BASA M18, M22)
Gez. Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk (Modulverantwortlicher BAEB M7, BAKI 8.1, 8.2)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei, Prof. Dr. Lars Friege (Modulverantwortliche MAKS M 3)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei (Modulverantwortlicher MALI M7)