CareerCompass | Beratung

Infos zum Arbeiten in Deutschland

Ob Praktikum, Nebenjob, Minijob oder Ehrenamt - setze die Segel für deine professionellen praktischen Erfahrungen bereits während deines Studiums!
Hast du auch schon vom EPS und den Auslandspraktika mit Erasmus+ gehört? Informiere dich jetzt bei uns im International Office über all deine Möglichkeiten.

Internationale Studierende aus Staaten außerhalb der EU

  • max. 140 Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr
  • keine Einschränkung für studentische Nebentätigkeiten "Hiwi-Jobs"
  • max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)

Internationale Studierende aus EU-Staaten

  • max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)
  • Regelungen gleich wie bei inländischen Studierenden

Bist du fertig mit deinem Studium und möchtest nun auf Jobsuche gehen?


-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

  • Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 12 Monate erteilt und kann um maximal 6 Monate verlängert werden. (-> hängt von der Sicherung des Lebensunterhaltes ab)
  • Du hast 18 Monate nach Erhalt deines letzten Prüfungsergebnisses Zeit, um einen Arbeitsplatz im Bereich deiner Qualifikation zu finden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
  • Während deiner Suche kannst du jede Art von Tätigkeit zur Sicherung deines Lebensunterhalts ausüben. Es gibt keine Begrenzung deiner Arbeitszeit, solange sie im Rahmen des deutschen Arbeitsrechtes liegt

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis über den Abschluss an einer Hochschule (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung der Bildungseinrichtung)
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis über die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Aktuelles biometrisches Foto

Quellen:

Du hast bereits ein Jobangebot?


-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
  • Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • gegebenenfalls auch:
    • Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
    • Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Quellen:

 

-> Blaue Karte EU

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
  • Nachweis über erforderliches Mindestgehalt 43.759,80€ brutto (Hochschulsabschluss max. 3 Jahre alt)
  • Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • gegebenenfalls auch:
    • Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
    • Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Quellen:

Kostenlose Lebenslauf-Checks für den deutschen Arbeitsmarkt in englischer und deutscher Sprache
Bitte bringe deinen Lebenslauf auf deutsch vorbereitet mit. 
 

Agentur für Arbeit

  • CAU Campus: Donnerstags | 8:30 – 13:00 Uhr (Leibnizstraße 2, Juridicum, unten, zweite Tür auf der rechten Seite)
  • HAW Campus: Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat | 13:00 – 15:00 Uhr (Sokratesplatz 1, Hörsaalgebäude, C2-0.50, Eingangsbereich, rechts)
  • Keine Terminvereinbarung nötig!
  • Falls du einen anderen Termin bevorzugst, kannst du per E-Mail einen individuellen Beratungstermin vereinbaren: Kiel.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Bitte gib an, ob du die Beratung auf Englisch möchtest.
  • Nicht während der Semesterferien


Welcome Center SH

  • Jeden 1. Freitag im Monat | 13:00 - 15:00 Uhr
  • Keine Terminvereinbarung nötig!
  • Fabrikstraße 7, 24103 Kiel

 

FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Tage, an denen ein freiwilliges Praktikum absolviert wird, zählen ebenfalls zu den 140 ganzen/280 halben Arbeitstagen. Obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums zählen jedoch nicht dazu.

Zusätzlich zu den 140 vollen/280 halben Arbeitstagen sind folgende Beschäftigungen erlaubt: als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule, im Studierendenwerk oder in der Studierendenvertretung (AStA) oder Beschäftigungen in sehr engem Bezug zum Studium, z.B. an einem Institut. Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese Tätigkeit zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Bei Honorartätigkeiten wird die Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt.

Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, wird über die Arbeit kranken- und pflegeversichert und fällt nicht mehr unter die studentische Krankenversicherung oder eine Familienversicherung. Eine private Kranken- und Pflegeversicherung kann dann gekündigt werden. Bitte beachten: Bei befristeten Jobs bis zu drei Monaten gilt das nicht!

Wer einen Job aufnimmt, muss immer vom Arbeitgebenden bei der Sozialversicherung gemeldet werden.
Dir wird ein Sozialversicherungsnachweis zugeschickt, der auch die Rentenversicherungsnummer enthält.
Wird dieser Nachweis nicht zugeschickt, sollte eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
Minijobbende (Einkünfte bis 556 Euro pro Monat) können sich bei ihren Arbeitgebenden von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wodurch sich das Nettoeinkommen monatlich leicht erhöht.

 

Für alle Studierende gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Er gilt nicht für Pflichtpraktika und Praktika, die weniger als drei Monate dauern.
Beschäftigte erhalten vom/von der Arbeitgebenden eine monatliche Gehaltsabrechnung. Hier werden geleistete Arbeitsstunden, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitstage aufgelistet. Die Gehaltsabrechnung sollte als Nachweis aufbewahrt werden. Es ist auch sinnvoll, die Angaben zu prüfen.

Solltest du hierzu Fragen haben oder Hilfe brauchen, melde dich gerne bei Faire Integration Kiel einer kostenlosen Beratungsstelle zum Arbeitsrecht in Deutschland. 

Wer in Deutschland arbeitet, braucht eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese erhält man automatisch wenige Wochen nach der Anmeldung des Wohnsitzes per Post. 
Erst wenn die Steuerfreigrenze (auch Grundfreibetrag genannt) überschritten wird, muss in Deutschland Einkommenssteuer bezahlt werden.
Eine Einkommenssteuererklärung muss einreichen, wer selbstständig arbeitet oder die Steuerfreigrenze überschreitet. Dafür steht das Internetportal „Elster“ zur Verfügung: www.elster.de
Für Einzelfallberatungen müssen sich Studierende an Steuerberater:innen wenden (kostenpflichtig).

Sozialversicherungsabgaben: 

  • Krankenverischerung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung
  • müssen von Arbeitgebenden angemeldet werden
  • werden automatisch vom Gehalt abgezogen

Hier werden alle Erwerbstätigkeiten, denen der/die Studierende nachgeht, zusammengezählt. Das heißt, dass die gesamte Arbeitszeit bei allen Arbeitgebenden zusammengerechnet wird.
Die Versicherungsfreiheit ("Werkstudierendenstatus") verliert der/die Studierende, wenn er/sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Ausgenommen davon sind: Nacht- und Wochenend-Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die in der Vorlesungsfreienzeit ausgeübt werden. Dabei werden diese Zeiten (an denen er/sie mehr als 20 Wochenstunden arbeitet) zusammengezählt und dürfen insgesamt nicht mehr als 26 Wochen pro Zeitjahr betragen. Ab dem Moment wo, diese 26 Wochen-Regelung überschritten wird, muss er/sie Sozialvericherungsabgaben leisten. Dabei geht es hier nicht um den Verdienst, sondern lediglich um die Anzahl der Arbeitsstunden.

Steuer: Eine Einkommenssteuererklärung muss einreichen, wer selbstständig arbeitet oder die Steuerfreigrenze (2025: 12.096€) überschreitet. Dafür steht das Internetportal „Elster“ zur Verfügung: www.elster.de

Wichtig: bitte alle Arbeitgebenden über anderweitige Beschäftigungen und deren Stundenumfang informieren und Versicherungsstand klären. 

Hier findet ihr alle möglichen Visaarten zur Einreise in Deutschland und die Erklärung, wie der Prozess abläuft: Arten von Visa

Schau auf unserer Seite zu Jobmessen und Jobportale vorbei. Hier findest du Events und Links, die dir den Weg in die Jobsuche erleichtern. 

International Office:

  • allgemeine Fragen rund um die Jobsuche
  • Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel

Unabhängige Beratungsstellen:

Berufsberatungen der Stadt Kiel:

Startup/ Gründung: