Beiträge und Gebühren

Für ein Studium an der HAW Kiel werden keine Studiengebühren erhoben. Für einzelne Studiengänge können allerdings zusätzliche Kosten, wie z.B. Beiträge für die Teilnahme an weiterbildenden Online-Studiengängen, Mediennutzungsgebühren oder Studienbeiträge, entstehen. Informationen hierüber finden Sie im jeweiligen Studienangebot.

Für alle Studiengänge werden jedes Semester ein Semesterbeitrag und ein Verwaltungskostenbeitrag (vorbehaltlich gesetzlicher Regelung gültig ab Rückmeldung zum Sommersemester 2026) erhoben. Zudem wird für die Immatrikulation an der HAW Kiel für den gewünschten Studiengang eine Einschreibgebühr erhoben. Diese ist auch bei einem Studiengangswechsel, einer Immatrikulation in eine Nebenhörerschaft oder in einen Masterstudiengang an der HAW Kiel zu zahlen.

Die für die Rückmeldung zu zahlenden Beiträge betragen für das Sommersemester 2026 aktuell insgesamt 377,20 Euro.

Für Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft sowie Studierende der Online-Studiengänge liegen die für die Rückmeldung zu zahlenden Beiträge für das Sommersemester 2026 bei derzeit 168,40 Euro.

Studierende können die aktuell für die Rückmeldung zu zahlenden Beiträge auch dem Studienservice im "Casy" und der dort zum Download zur Verfügung gestellten Gebühreninformation entnehmen.

Bewerber/-innen entnehmen die aktuell für die Immatrikulation zu zahlenden Beiträge der in der Online-Immatrikulation bereitgestellten Gebühreninformation.

 

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitragin Höhe von 317,20 Euro setzt sich wie folgt zusammen:

1. Studentenwerksbeitrag                89,00 Euro
2. Beitrag zur Studierendenschaft                17,50 Euro
3. Beitrag zum Deutschland-Semesterticket    zurzeit 208,80 Euro
4. Beitrag zum regionalen "Kulturticket"                   1,90 Euro

Für den Fachbereich Agrarwirtschaft sowie für die Online-Studiengänge entfällt das Deutschland-Semesterticket, sodass der Semesterbeitrag insgesamt 108,40 Euro beträgt.

 

Verwaltungskostenbeitrag

Alle Studierende der HAW Kiel müssen pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60,00 Euro entrichten (vorbehaltlich gesetzlicher Regelung gültig ab Rückmeldung zum Sommersemester 2026).

Es wird eine Einschreibgebühr in Höhe von zurzeit 100,00 Euro erhoben.

Bewerber/-innen entnehmen die aktuell für die Immatrikulation zu zahlenden Beiträge der in der Online-Immatrikulation bereitgestellten Gebühreninformation im "Casy".

Die Bankverbindung für die für die zu zahlenden Beiträge und Gebühren lautet:

Kontoinhaber: Studentenwerk Schl.-Holst. Anstalt des öffentlichen Rechts
Bank: Förde Sparkasse Kiel 
IBAN: DE34 2105 0170 0025 0012 98
BIC: NOLADE21KIE

Der erforderliche Verwendungszweck zur Einschreibung/Rückmeldung ist bereits in der entsprechenden Gebühreninformation in "Casy" vorausgefüllt. Er setzt sich aus Ihrer Matrikelnummer oder Bewerbernummer und der aktuellen Semesterzahl zusammen, zum Beispiel: 900100 20261.

Promovierende geben bei der Überweisung bitte den folgenden Verwendungszweck an: 999999 20261.

Bitte den Verwendungszweck und Kontoinhaber unbedingt wie angegeben ausfüllen, da ansonsten keine ordnungsgemäße Verbuchung möglich ist!

Bitte denken Sie daran, dass die Überweisungsdauer aus dem Ausland bis zu einer Woche betragen kann und ggf. Überweisungsgebühren abgezogen werden.