Informationen und Formulare für Studierende des BASA Online (MSA Modul)
Erwerb der Staatlichen Anerkennung durch das Modul MSA im BASA Online
Rechtsgrundlage
Das Modul „Staatliche Anerkennung (MSA)“ ist ein optionaler Bestandteil des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit (BASA Online) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes Schleswig-Holstein (SobAG).
Die Durchführung richtet sich nach den §§ 12 und 13 SobAG sowie den hochschulischen Regelungen der HAW Kiel. Die staatliche Anerkennung wird durch ein erfolgreich absolviertes Kolloquium erworben und mit Abschluss des Studiums erteilt.
Inhalte des Moduls
Das Modul besteht aus:
- einer berufspraktischen Phase im Umfang von mindestens 800 Stunden. Diese kann zwischen dem 3. und 7. Semester absolviert werden (§ 12 Abs. 1 Satz 2 SobAG). Optional können 160 Stunden sollen in einer Behörde abgeleistet werden (§ 12 Abs. 1 Satz 3 SobAG),
- hochschulischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden (§ 7 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 2 SobAG zum Erwerb professioneller Reflexionskompetenz sowie rechtlichen, verwaltungsorientierten und ökonomischem Handlungswissens
Praxisstelle und Anleitung
- Die Praxisstelle muss durch die zuständige Behörde anerkannt sein (§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 SobAG)
- Eine Anleitungsperson mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter:in/ Sozialpädagog:in oder Kindheitspädagog:in ist erforderlich (§ 9 Abs. 4 SobAG),
- Es ist ein Weiterbildungs-/ Praxisphasenplan zu erstellen, der die Eignung der Praxisstelle sowie die Ziele der berufspraktischen Phase nachvollziehbar darlegt.
Berichte und Nachweise
- Zwischenbericht:ist nach der Hälfte der berufspraktischen Phase erstellt die Praxisstelle einen Zwischenbericht über die berufliche Eignung § 9 Abs. 5 Satz 3 SobAG)
Abschlussbericht: Am Ende der Praxisphase erstellt die Praxisstelle einen Bericht über die berufliche Eignung (§ 9 Abs. 5 Satz 1 SobAG), - Praxisbericht: Studierende erstellen einen schriftlichen Abschlussbericht, der mit „bestanden“ bewertet werden muss (§ 13 Nr. 3 i. V. m. § 7 Abs. 7 Satz 3 SobAG).
Abschluss des Moduls: Kolloquium
Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium (§ 13 SobAG):
- Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Eignung der Praxisstelle und der*des Studierenden,
- erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Lehrveranstaltungen des Moduls MSA,
- ein mit „bestanden“ bewerteter Praxisbericht.
Das Kolloquium wird an der HAW Kiel über QIS angemeldet, durch die Lehrenden der hochschulischen Lehrveranstaltungen (Praxisreflexionsgruppen) organisiert und mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.
Die organisatorische Verantwortung für das MSA-Modul einschließlich des Kolloquiums liegt bei der HAW Kiel. Die Erteilung der Anerkennung erfolgt durch die zuständige Behörde (Prüfungsausschusses für die staatliche Anerkennung in Sozialberufen) auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des SobAG.
Nähere Informationen sowie einen detaillierten Modulfahrplan erhalten Sie im OpenOLAT-Kurs zum MSA-Modul. Wenden Sie sich bezüglich der Einschreibung ggf. gerne an die Studiengangskoordination.
Anprechspersonen für den Studiengang:
Prof. Dr. Tanja Pütz (Studiengangsleitung und Modulverantwortung):
Sokratesplatz 2, 24149 Kiel, Raum: C03-5.12
+49 431 210-3041, tanja.puetz@haw-kiel.de
Prof. Dr. Flemming Hansen (Studiengangsleitung und Modulverantwortung)
Sokratesplatz 2, 24149 Kiel, Raum: C03-5.17
+49 431 210-3029, flemming.hansen@haw-kiel.de
Uli-Tondorf (Studiengangskoordination)
Sokratesplatz 2, 24149 Kiel, Raum: C03-4.19
+ 431/210-3091, uli.tondorf@haw-kiel.de
Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses für die staatliche Anerkennung in Sozialberufen:
Kathrin Hensel, Sokratesplatz 2, 24149 Kiel, Raum: C03-4.30
+49 431 210-3001, stae.sug@haw-kiel.de